Januar 18, 2017

Sozialrecht

Unsere Gesellschaft besitzt Systeme zur Unterstützung und Hilfe, zum Schutz vor sozialen Risiken oder auch zur Förderung. Nicht immer ist klar, ob bzw. wie und unter welchen Umständen die Zuwendungen gewährt werden.

Egal ob im Anstellungsverhältnis, selbstständig, arbeitssuchend oder erkrankt, im Rahmen meiner anwaltlichen Arbeit bin ich in folgenden Bereichen für Sie tätig:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG I und ALG II)
  • Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung
  • Gesetzliche Kranken-, Renten, Unfall- und Pflegeversicherung
  • Sozialhilfe
  • Rehabilitation und Teilhabe

Medizinische Rehabilitation, Unterhaltssicherung, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oder am Arbeitsleben, Beschäftigungspflicht, besonderer Kündigungsschutz

  • Meldepflichten des Arbeitgebers
  • Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen
  • Selbstständigkeit

Bewilligung von finanziellen Förderungen unter besonderer Berücksichtigung von sozialrechtlichen Aspekten (Gründerzuschuss etc.)