Dezember 20, 2016

Individualarbeitsrecht

In Arbeitsrechtsverhältnissen können sich Konfliktsituationen ergeben, für die sich keine einvernehmlichen Lösungen finden lassen und deren Klärung letztlich juristisch erfolgen muss.

Ich den letzten Jahren habe ich mich auf die Bereiche Individual- sowie Kollektivarbeitsrecht spezialisiert und im März 2016 den theoretischen Lehrgang zum Fachanwalt erfolgreich abgeschlossen.

Für die Durchsetzung Ihrer Interessen, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, werde ich in den folgenden Rechtsgebieten gern für Sie aktiv:

  • Kündigung und Abfindung

Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kündigungsschutzverfahren gegen außerordentliche und ordentliche Kündigungen oder Änderungskündigungen. Das beinhaltet die Verhinderung von Kündigungen mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung, das Durchsetzen von Abfindungsansprüchen oder Wiedereinstellung sowie die Erstellung und Überprüfung von Aufhebungsverträgen.

  • Sonderkündigungsschutz

Dies betrifft alle Rechtfragen im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz von besonders gestellten Personengruppen, wie schwerbehinderte Menschen, werdende Mütter, Eltern und Auszubildende.

  • Lohn- und Gehaltsansprüche

Das impliziert u.a. Klagen auf ausstehenden Lohn oder ausstehendes Gehalt, die Geltendmachung von Gratifikationen und Ansprüchen aus Betriebsvereinbarungen sowie die Prüfung und Durchsetzung ordnungsgemäßer Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Des Weiteren berate ich Sie in allen Fragen zum Mindestlohn.

  • Arbeitsverträge

Ich erstelle Arbeitsverträge bzw. überprüfe deren Wirksamkeit. Das beinhaltet auch Arbeitsverhältnisse von Leiharbeitnehmern und Kurzarbeitern.

  • Ab- und Ermahnungen

Prüfung von Ermahnungen und Abmahnungen auf Korrektheit und ggf. Durchsetzung der Entfernung dieser aus der Personalakte.

  • Arbeitsunfähigkeit

Ich wahre Ihre Interessen im Krankheitsfall und sorge für Klärung Ihrer Rechtsansprüche im Hinblick auf Lohnfortzahlungen.

  • Freizeitausgleichsansprüche

Ich widme mich all Ihren Fragen zur Erteilung oder Gewährung von Urlaub sowie zu Überstundenleistungen und deren Abgeltung.

  • Zeugnisse

Prüfung der Korrektheit von Zwischen- oder Abschlusszeugnissen und deren außergerichtliche sowie gerichtliche Geltendmachung gegenüber Ihrem Arbeitgeber.