Das heutige Familienbild ist vielseitig. Ob klassische – und Patchworkfamilie oder alleinerziehend, es gibt viele Modelle. Ein Zusammenleben mit anderen Menschen ist jedoch nicht immer konfliktfrei. Manchmal ist es schwierig, diese Konflikte einvernehmlich zu bewältigen und es kann sogar erforderlich sein juristischen Rat einzuholen.
Ich vertrete Ihre rechtlichen Interessen, begleite Sie aber auch im ganzheitlichen Sinne beratend in dieser Konfliktsituation.
Juristisch werde ich in folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Ehesachen
Begründung und Aufhebung einer Ehe (insbesondere Scheidungen im Verbundverfahren), Trennungsunterhalt, Prüfung und Durchführung des Zugewinnausgleichs, Güterrecht, Ehewohnungs- und Haushaltsangelegenheiten, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich
- Unterhalt
Verwandten-, Ehegatten-, Familien-, Trennungs- und nachehelicher Ehegattenunterhalt sowie Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder
- Sorgerecht
Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Herausgabe des Kindes
- Gewaltschutz
- Außereheliche Partnerschaften
- Abstammungs-, Adoptions- und Personenstandsrecht
- Verfahrenskostenhilfe und -vorschuss
Einen besonderen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit bildet die Vertragsgestaltung im Familienrecht:
Das umfasst die Beratung im Rahmen von Scheidungsfolge- und Trennungsvereinbarungen, gemischten Verträgen, Vereinbarungen zur elterlichen Sorge, zum Kindes- und Ehegattenunterhalt, zur Gütertrennung, zum Versorgungsausgleich, zu Haushaltsgegenständen und der Ehewohnung sowie deren Prüfung und Erstellung.
Um auch schwierige oder außergewöhnliche Rechtslagen zu Ihrer Zufriedenheit vollumfänglich und in Ihrem Interesse zu gestalten, arbeite ich eng mit einem Leipziger Notariat zusammen.