Januar 16, 2017

Kollektives Arbeitsrecht

Beabsichtigte oder bestehende Koalitionen zwischen Arbeitgebern und -nehmern sind nicht nur Thema in den Medien, sondern betreffen auch den Einzelnen. Die Grundsätze und Formen der Interessenvertretung sind dabei sehr verschieden.

Gern werde ich in den nachfolgenden Rechtsgebieten, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, für Sie aktiv:

  • Betriebsrat

Rechtsfragen zum Betriebsverfassungsrecht: Das beinhaltet insbesondere Betriebsratswahlen, die Rechtsstellung von Betriebsverfassungsorganen und die betriebsverfassungsrechtliche Grundrechte. Des Weiteren die Beteiligung des Betriebsrats an personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten und die Gestaltung von Arbeitsplatz, -ablauf und -umgebung.

  • Personalrat

Ich berate Sie im Personalvertretungsrecht, insbesondere bei der Beteiligung des Personalrats und anderen Beteiligungsverfahren.

  • Tarifrecht

Dies beinhaltet die Grundlagen und die individualrechtliche Bezugnahme des Tarifvertrages sowie dessen Beendigung und Nachwirkung. Dazu gehört ebenso die Tarifgebundenheit und die Wirkung von Tarifregelungen.

  • Koalitionsrecht
  • Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht
  • Unternehmensmitbestimmungsrecht