Januar 17, 2017

Erbrecht

– Mortem effugere nemo potest – 

Kein anderes Rechtsgebiet verlangt soviel Sensibilität wie das Erbrecht, dass unmittelbar mit dem Gedanken an den Tod eines Angehörigen oder den eigenen Tod verbunden ist.

Es hat viele Facetten. Daraus ergeben sich zahlreiche Fallgestaltungen und Fragen, die nicht nur post mortem, sondern auch schon zu Lebzeiten geregelt werden können.

Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Sie bei der Vertretung Ihrer erbrechtlichen Interessen individuell und einfühlsam in dieser besonderen Situation zu begleiten.

Ich unterstütze Sie in den Bereichen:

  • Letztwillige Verfügung zu Lebzeiten

Erstellung des Testaments, Testierfähigkeit des Erblassers, Hinterlegungsablieferung und Eröffnung des Testaments, gemeinschaftliches Testament, wechselseitige Verfügungen

  •  Änderung, Widerruf oder Anfechtung

der Verfügung von Todes wegen, des Erbvertrags, des Schenkungsversprechens von Todes wegen, des Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall, des Vermächtnisses oder der Teilungsanordnung

  • Erbengemeinschaft                                                                                                                                                                        

Haftung des Alleinerben, Begründung, Geltendmachung und Berechnung des Pflichtteils, Auskunftsansprüche

  • Gesetzlichen Erbfolge                                                      

Annahme und Ausführung der Erbschaft, Nachlasspflegschaft

  • Erbfragen in einer nichtehelichen Partnerschaft
  • Ersatzerbschaft
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Erbscheinerteilung
  • Erbschafts- und Erbteilskauf

Einen besonderen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit bildet                                                                                                           die erbrechtliche Vertragsgestaltung:

Dies umfasst die Beratung in Zusammenhang mit der letztwilligen Verfügung, so dem Erbverträgen dem Testament, dem Vermächtnis sowie deren Prüfung und Erstellung.

Um auch außergewöhnliche Rechtslagen zu Ihrer Zufriedenheit vollumfänglich in Ihrem Interesse zu gestalten, arbeite ich eng mit einem Leipziger Notariat zusammen.