Januar 18, 2017

Beamtenrecht

Im Gegensatz zum Individualarbeitsrecht, in dessen Rahmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen aushandeln, bleibt dies Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes verwehrt, da das Beamtenrecht als Teil öffentlichen Rechts hoheitlich ausgestaltet ist.

Ich berate und vertrete Sie in folgenden Bereichen:

  • Beamtenbesoldung

Verwendungszulagen, Besoldungsabsenkungen, Zulagen

  • Verbeamtung und Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
  • Beförderung und Übertragung von Dienstposten
  • Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitverfahren
  • Abordnung, Versetzung und Umsetzung
  • Teilzeitbeschäftigung und Nebentätigkeiten
  • Laufbahnrecht
  • Disziplinarverfahren